In der Beilage finden Sie ein Musterblatt, welches den Rechnungen für Ihre Pistenrettungsgebühren beigelegt werden kann. Das BBB-Logo kann dabei selbstverständlich durch Ihr Firmen-Logo ersetzt werden.
Die Kalkulation soll den Verunfallten aufzeigen, weshalb die Bergbahnunternehmungen für den Rettungseinsatz eine Rechnung stellen müssen.

