Ab dem 01.01.2024 müssen Seilbahnen, welche mehr als
acht Plätze pro Transporteinheit haben, barrierefrei sein.
Seilbahnen Schweiz stellt diverse Hilfsmittel für die
Umsetzung des BehiG zur Verfügung:
Der Verein bezweckt die Wahrung und Förderung gemeinsamer wirtschaftlicher und politischer Interessen gegenüber Behörden, Verbänden und Dritten sowie der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern.
Insbesondere umfasst dies: