Der Verband Berner Bergbahnen betreibt grundsätzlich kein Marketing und ist auch im Bereich der Tarifpolitik nicht aktiv.
Einzige Ausnahme bildet das gemeinsame Angebot «Saisonskipass Berner Oberland».
Im Download befindet sich ein Musterblatt, welches den Rechnungen für die Pistenrettungsgebühren beigelegt werden kann.
Das BBB-Logo kann dabei selbstverständlich durch das eigene Firmen-Logo ersetzt werden.
Die Kalkulation soll den Verunfallten aufzeigen, weshalb die Bergbahnunternehmungen für den Rettungseinsatz
eine Rechnung stellen.
Die Umsetzung des Grossverbraucherartikels betrifft jede Unternehmung, die bei min. einem Stromzähler einen Verbrauch
von mehr als 0.5 GWh (oder 500‘000 kWh) pro Jahr erzielt. Wenn ein Zähler dies aufweist, gilt das Unternehmen gemäss KEnG
als Grossverbraucher und kann verpflichtet werden, wirtschaftlich zumutbare Massnahmen umzusetzen -
nach einer Untersuchung des Energieverbrauchs im Betrieb.
Die gesetzliche Grundlage sowie eine gute Dokumentation finden Sie auf der Homepage des Kantons:
www.bve.be.ch/bve/de/index/energie/energie/grossverbrauchermodell.html
Herr Glauser (christian.glauser@bve.be.ch) vom Amt für Umweltkoordination und Energie steht für Fragen gerne zur Verfügung.